Hamburg erlebt aktuell eine Unterbringungsnot bei Geflüchteten. Bei den Ansätzen, Leerstand zu nutzen, hat sich gezeigt, dass Immobilienunternehmen bereit sind, sich rücksichtslos an der Unterbringungsnot zu bereichern. Um krassen Fällen wie der überteuerten Unterbringung von Geflüchteten im Mundsburg Tower entgegenzuwirken, besteht bereits jetzt die Möglichkeit, leerstehenden Wohnraum unter treuhänderische Verwaltung zu stellen. Von diesem Instrument macht der Senat jedoch praktisch keinen Gebrauch. Neben dem fehlenden politischen Willen ist dies auch auf eine verbesserungswürdige Ausgestaltung des Wohnraumschutzgesetzes zurückzuführen.
Die Linksfraktion beantragt daher in der Bürgerschaftssitzung am 3. November, dass die Möglichkeiten der Entziehung von Leerstand genutzt und ausgeweitet werden. Leerstand soll direkt durch die Stadt weitervermietet werden können, wenn Vermieter:innen untätig sind. Dies soll künftig auch kurzfristiger als bisher möglich sein.
Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Der Senat darf sich bei der Unterbringung von Geflüchteten nicht länger von rücksichtslosen Vermieter:innen auf der Nase herumtanzen lassen. Der Stadt müssen im Notfall Instrumente zur Verfügung stehen, um leerstehende Flächen auch zwangsweise einer gemeinwohlorientierten Nutzung zuzuführen. Und diese Instrumente müssen auch eingesetzt werden! Mithilfe der von uns eingebrachten Gesetzesänderungen kann der Senat künftig selbst gegen Leerstand vorgehen und muss keinen privaten Treuhänder mehr einsetzen. Auch gewerblicher Leerstand kann so rasch der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft zugeführt werden.”
Unser Antrag (Drs. 22/9690) hängt dieser Mail an