Geflüchtete mit Mobilitätseinschränkungen bekommen über fördern & wohnen individuell einen barrierearmen bzw. barrierefreien Platz für eine Unterkunft. Beratungsstelle für Geflüchtete mit Behinderung unterstützt Mitarbeiter:innen in den Unterkünften im Hinblick auf Antragstellungen, Feststellung von Pflegebedarfen und Beauftragung von Pflegediensten. Die Aufnahme- und Verteilungsstelle übernimmt anschließend die Platzzuweisung entsprechend der Bedarfslage.
An den dezentralen Erstaufnahmestandorten gibt es aktuell insgesamt 64 Plätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, von denen 32 belegt sind. In Hamburgs Folgeunterkünften gibt es insgesamt 3.543 Plätze.
Die Unterkunft Richard-Remé-Haus soll im März 2021 geschlossen werden. Die Planungen zur weiteren Nutzung sind noch nicht abgeschlossen. Die Unterkunft Oskar-Schlemmer-Straße ist bereits im Januar 2021 geschlossen worden. Beide waren auf Personen mit einem erhöhten Pflege- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet. Zusammengenommen boten die beiden Unterkünfte 150 Plätze. Die Nachfolgeunterkunft in der Borsteler Chaussee 301, die im Februar eröffnet wurde, bietet lediglich 60 Plätze an.
Die DIN 18040-2 ist eine baurechtliche Norm für Barrierefreiheit. In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung ist diese nicht gefordert. Teilweise wären sie aufgrund der Bausubstanz auch nicht umsetzbar, da diese auf temporäre Nutzung ausgelegt sind und z.B. Haltegriffe nicht sicher in die Wände eingebaut werden können. Immerhin muss bei Neubauten im Standard des sozialen Wohnungsbaus ein Anteil an barrierefreien Wohneinheiten hergestellt werden.
Dazu Dr. Carola Ensslen: „Die Erstuntersuchung von Geflüchteten übergeht die Feststellung von Behinderungen, chronische Erkrankungen, Traumata und psychische Instabilitäten. Dadurch kann es passieren, dass Geflüchtete nicht bedarfsgerecht untergebracht werden. Es ist gut und wichtig, dass wir bereits spezialisierte Unterkünfte für geflüchtete Frauen mit Gewalterfahrungen, alleinstehende Frauen und jungerwachsene Frauen und Männer haben. Leider werden Personengruppen bisher wenig bedacht, die ebenfalls eine besondere Unterbringung brauchen. Das betrifft beispielsweise Homosexuelle, Traumatisierte und psychisch Kranke, Frauen mit Risikoschwangerschaft, Schwerkranke, geistig behinderte Menschen sowie für Menschen, die aufgrund sozialer Verhaltensauffälligkeiten potenzielle Opfer für Diskriminierungen sind.“
Hier ist die Anfrage zu finden: 22-03387