Link

31. Januar 2018
Kurz vor Weihnachten 2017 erhielten die Bewohner/-innen von Erstaufnahmeeinrichtungen und Wohnunterkünften ein Flugblatt, in dem sie darüber benachrichtigt wurden, dass ab 2018 pro Person eine monatliche Gebühr von 587 Euro für Wohnunterkünfte und 495 Euro für Erstaufnahmeeinrichtungen anfällt. Bei Sozialleistungsbeziehern/-innen werden die Gebühren zwar als Kosten der Unterkunft übernommen. Über die Feiertage und zwischen den Jahren löste die Änderung jedoch Unruhe und Verunsicherung aus, da nicht geklärt werden konnte, wer in welchem Umfang betroffen ist.
30. Januar 2018
Bei Trägern des niedrigschwelligen Programmes Tagwerk bestehen zurzeit große Unsicherheiten über dessen weitere Perspektive. Sie befürchten gar eine Abwicklung der Maßnahme, da sie trotz eines Auslaufens der Finanzierung im März 2018 noch keine verbindliche Zusage und positive Entscheidung über die Fortsetzung haben. Es ist aber jetzt an der Zeit, die für die Fortsetzung der Projekte notwendigen Vorkehrungen zu treffen.