Traurige Bilanz: Mindestens 56 Suizidversuche von Geflüchteten in Hamburg im Jahr 2020

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Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft fragt bereits seit Jahren regelmäßig nach Suiziden und Suizidversuchen von Geflüchteten, die in Unterkünften leben. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Dokumentation „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“ des Vereins „Antirassistische Initiative“ in Berlin.

Seit dem Jahr 2020 beruft sich der Senat nun aber bei seinen Antworten auf die Datenschutzgrundverordnung. Es handele sich um besonders geschützte Gesundheitsdaten (Drs. 22/2966). Gefragt nach den Einsätzen der Polizei, gab der Senat dann aber doch für einzelne – allerdings längst nicht für alle Unterkünfte – Einsätze wegen Selbsttötungsversuchs sogar mit Datum und Uhrzeit an (Drs. 22/4846). Allein für die angegebenen Unterkünfte haben wir 56 Selbsttötungsversuche gezählt (siehe: Suizidversuche-Liste). Hinzu kommen bis zu drei Suizide.

Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Linksfraktion: „Suizidversuche sind immer nur die Spitze des Eisbergs und werfen ein trauriges Bild auf eine zutiefst verzweifelte Situation, in der den Menschen die Unterstützung fehlt. Neben Traumatisierungen, der Entwurzelung und der beengten Unterbringung trägt oft ein unsicherer Aufenthaltsstatus zu dieser Verzweiflung bei. Therapeutische Angebote und Wohnraum sind jedoch für die Geflüchteten Mangelware. Da muss der Senat handeln. Und auch die brutale Abschiebepolitik muss endlich ein Ende haben.“

Aus Sicht der Linksfraktion benutzt der Senat den Datenschutz als Vorwand, um das dramatische Ausmaß der Suizidversuche zu vertuschen. Carola Ensslen: „Zu behaupten, es gebe weniger als 12 Suizidversuche, während sich aus den Polizeieinsätzen allein für den genannten Teil der Unterkünfte 56 ergeben, würde ich als eine glatte Lüge bezeichnen. Ich erwarte eine Richtigstellung und ein Programm zur Suizidprävention.“

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