Teilhabechancengesetz

30. Januar 2019
Mit dem neuen Teilhabechancengesetz (THCG) hat der Bundesgesetzgeber erstmals der Tatsache Rechnung getragen, dass Menschen, die schon seit vielen Jahren von Arbeit ausgegrenzt wurden, mehr benötigen als eine Grundsicherung, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Sie benötigen eine als sinnstiftend erlebte Aufgabe. Der Gesetzgeber hat daher einen langfristig wirkenden Lohnkostenzuschuss geschaffen, der es unterschiedlichen Arbeitgebern/-innen mit verschiedenen Arbeitsangeboten ermöglichen soll, langjährig erwerbslosen Menschen wieder eine Chance zu geben. Nun müssen in Hamburg alle Anstrengungen unternommen werden, möglichst schnell möglichst viele Personen zu beschäftigen beziehungsweise die Beschäftigung fortzusetzen.
7. November 2019

Hamburg setzt den sozialen Arbeitsmarkt aufs Spiel

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12. Januar 2020

Fachtag Sozialer Arbeitsmarkt

Mit großer Spannung wurden die Verabschiedung und die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes erwartet. Vier Milliarden Euro stehen zusätzlich bereit, um das arbeitsmarktpolitische Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und […]