Rundfunkbeitragsbefreiungen

13. März 2019
Empfänger_innen von staatlicher Leistungen sind in der Regel von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Für die Befreiung ist jedoch eine Beantragung notwendig, die ein umfängliches Verfahren erfordert. Dieses Beitragsbefreiungsverfahren ist insofern fehleranfällig, da die Anträge in recht häufiger Folge gestellt werden müssen, die Antragsteller_innen auf eine zügige Ausstellung eines entsprechenden Nachweises über die Befreiungsberechtigung seitens der Ämter angewiesen sind oder diesen aus einem anderen Grund nicht vorlegen können und die Anträge dann wiederum dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zügig übersendet werden müssen. Gerade ältere Menschen, Personen in schwierigen Lebenslagen, mit Sprachbarrieren oder Sehbehinderungen sind mitunter nicht in der Lage die notwendigen Befreiungsanträge regelmäßig und rechtzeitig zu stellen. In der Konsequenz kommt es zu Mahn- und Vollstreckungsverfahren und nicht selten zu erhöhten Kosten, die wiederum aus dem geringen Einkommen nicht gezahlt werden können. Um den Kreislauf von Fehleranfälligkeit, Überforderung und unnötiger Verschuldung zu durchbrechen fordern wir den Senat auf, das Befreiungsverfahren des Rundfunkbeitrages so zu gestalten, dass Empfänger_innen staatlicher Leistungen mittels einer Befreiungsmeldung des jeweiligen Leistungsträgers an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio automatisch befreit werden.