Bereits im Mai 2017 hat die Bürgerschaft den Senat mit der Drs. 21/8891 ersucht, “die Antidiskriminierungsstrategie des Senats fortzuschreiben und dahingehend zu überprüfen, ob die gesetzten Ziele erreicht werden und ob die finanzielle und personelle Ausstattung der einzelnen Bestandteile dem aktuellen Bedarf entsprechen”. Die daraufhin vom Senat im Februar 2020 vorgelegt Evaluation (Drs. 21/20066) hat deutliche Defizite benannt – auch für den Bereich des Rechtsschutzes. Seit mehr als einem Jahr wurde also versäumt, bekannte Defizite anzugehen.