Nun liegt der rot-grüne Koalitionsvertrag auf dem Tisch. Für den Bereich Queer/LSBTI (S. 130 ff. in Verbindung mit Gleichstellung) gibt es Folgendes anzumerken:
Das Kapitel beginnt mit der Absicht, den Bereich Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt zu stärkten – ein sehr wünschenswertes Ziel, das leider nur mit sehr wenigen konkreten Maßnahmen und so gut wie nicht mit finanziellen Mitteln hinterlegt ist.
- Der Landesaktionsplan für die Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt soll begleitend gestärkt und fortgeschrieben werden.
Anmerkung: Dagegen kann man natürlich nichts haben, aber Details werden nicht genannt. Welche weiteren Maßnahmen soll es geben? Wie sieht es mit der Finanzierung aus?
- Weitere Förderung von Einrichtungen für und von LSBTI (HIV-Prävention, queere Jugendarbeit).
Anmerkung: So sieht also die Stärkung geschlechtlicher Vielfalt aus? Kein Cent mehr? Keine einfachere Fördermittelvergabe? Das sieht sehr nach leeren Worthülsen aus.
- Die Hamburger Gesetze sollen im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum 3. Geschlecht überprüft und ggf. geändert werden. Es sollen Empfehlungen für sprachliche Erweiterungen erarbeitet werden.
Anmerkung: Das ist an sich gut, aber etwas spät. Das entsprechende Urteil des BVerfG erging bereits 2017!
- Die Koalitionspartner wollen einen Ort für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt suchen und mit Community gestalten.
Anmerkung: Das ist zu begrüßen, aber es werden keine Details genannt. Soll das ein Veranstaltungsort sein? Ein einfacher Freiraum? Ein Raum für die Freizeitgestaltung? Draußen? Drinnen? Es klingt im Moment noch wie eine Idee, die irgendjemand mal hatte und die ganz nett klang, die aber noch nicht weitergedacht wurde.
- Bundesebene:
– Absicherung und Gleichberechtigung sozialer Elternschaft,
– Familienrecht an Alltag von Patchwork- und Regenbogenfamilien anpassen,
– Erweiterung des Art. 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität,
– Reform des Abstammungsrechts,
– Trassexuellengesetz durch selbstbestimmtes Personenstandsrecht ersetzen.
Anmerkung: Das klingt alles schön, aber welche Probleme sollen damit behoben werden, welche Lösung wird geboten?
- Die Koalitionspartner wollen prüfen, ob auf Hamburgebene durch eine Durchführungsbestimmung ein oder mehrere Zusatznamen als Rufname ohne zusätzliche Begründung eingeräumt werden können.
Anmerkung: Einer der wenigen konkreten – und guten – Vorschläge.
- Die Beratungsangebote für queere Geflüchtete bleiben aufrechterhalten und das WG-Programm wird weitergeführt.
Anmerkung: Es kommen leider keine Aktivitäten hinzu.
- Die Beratungs- und Behandlungskapazitäten für trans, inter und nicht-binäre Menschen sollen gestärkt werden; Ziel ist die Verhinderung irreversibler, schädlicher und medizinisch nicht notwendiger OPs an intergeschlechtlichen Kindern.
Anmerkung: Zum ersten Mal kommt hier ein konkretes Ziel, allerdings mit einer leider dafür nur vagen Maßnahme, aber immerhin.
- Antidiskriminierung:
Immerhin soll im Rahmen der Antidiskriminierungsstrategie geprüft werden, „ob wir eine eigene landesrechtliche Grundlage für eine noch wirksamere Antidiskriminierungspolitik in Hamburg schaffen.“
Anmerkung: Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin hat gerade ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Auch in Hamburg ist dies eine Forderung der LINKEN.
- Und schließlich steht noch in einem völlig anderen Zusammenhang im Kapitel „Erinnerungskultur“ im Zuständigkeitsbereich der Kulturbehörde auf S. 155 der Satz: „Wir realisieren gemeinsam mit den beteiligten Initiativen ein Denkmal für die sexuelle Vielfalt in Hamburg.“
Anmerkung: So richtig neu ist auch das nicht. Grüne und SPD hatten das bereits im August 2019 in der Bürgerschaft beantragt, es gibt bereits eine Initiative, die auch schon 3.400€ Spenden gesammelt hat und eine Ausschreibung soll bereits in Vorbereitung sein. Es ist also nur die Bekräftigung und Umsetzung dieses Vorhabens. Die Linksfraktion hat seinerzeit zugestimmt.