Auf Einladung der Linksfraktion diskutierten Anfang März Han Kahrizi aus dem Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg, Ashkan Shabani von Projekt Artikel 21, Alva Träbert, Referent*in für besondere Schutzbedarfe bei der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – @baffev und Carola Ensslen, queerpolitische Sprecherin der Hamburger Linksfraktion, über das Thema Schutzbedarfe von und Schutzmaßnahmen für queere Geflüchtete.
Es ging um Fragen wie „Wie können queere Geflüchtete geschützt untergebracht werden? Welche Maßnahmen können zur Identifizierung ergriffen werden? Wie können queere Geflüchtete in diesem Diskurs selbstbestimmt mitwirken?“. Denn laut der europäischen Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU ist Deutschland dazu verpflichtet, gesetzliche Schutzmaßnahmen für besonders schutzbedürftige Personen einzuführen und Maßnahmen zur Identifizierung dieser besonderen Schutzbedarfe zu ergreifen. Bislang existieren jedoch keine einheitlichen bundesweiten Regelungen oder Vorschriften. Das muss sich ändern!
Zwar ist die geplante Unterkunft für queere Geflüchtete in Hamburg ein Schritt in eine bedarfsorientiertere Richtung, jedoch stellen sich bereits im Planungsprozess Fragen: Warum wurden queere Organisationen, die mit queeren Geflüchteten arbeiten, nicht in die Planung der Unterkunft einbezogen? Warum wird die Adresse einer Unterkunft für besonders schutzbedürftige Personen öffentlich in den Medien preisgegeben?
Die Podiumsdiskussion und die Beiträge der Panelist*innen haben deutlich gemacht, dass es in Hamburg, aber auch bundesweit, noch großen Nachholbedarf gibt, um dem besonderen Schutzbedarf von queeren Geflüchteten gerecht zu werden.