Trotz Corona-Lockerungen gibt es bislang keine Anhaltspunkte für ein erhöhtes Infektionsgeschehen im Bereich der körpernahen Dienstleistungen. Das hat der Senat auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft bestätigt (Drs. 22/894). In einem aktuellen Schreiben weist zudem das Robert-Koch-Institut (RKI) darauf hin, dass es “keine Evidenz zu Übertragungsrisiken von Sexarbeiter*innen im Kontext von SARS-CoV-2” gäbe.
Cansu Özdemir, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, kritisiert, dass sexuelle Dienstleistungen in Hamburg dennoch untersagt bleiben: “Hier wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen. Ich verstehe nicht, warum es noch immer ein Totalverbot der Sexarbeit gibt, während andere körpernahe Dienstleistungen zum Teil bereits seit Mai wieder gestattet sind. Ebenso wie das RKI halten wir die aktuelle Kriminalisierung der Sexarbeit für kontrafaktisch und für die falsche Strategie zur Bekämpfung von Corona.”
Carola Ensslen, verfassungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, ergänzt: “Die Behauptung des Senats, die Corona-Eindämmungsverordnung enthalte keine Berufsverbote, ist eine Missachtung der Situation der Sexarbeiter_innen.” Sie stehe außerdem im Widerspruch zu einer Entscheidung des saarländischen Oberverwaltungsgerichts, nach der ein generelles Verbot der Sexarbeit unter Verweis auf eine Verletzung der Berufsfreiheit wieder aufgehoben werden musste. Ensslen: “Gerichtsurteile scheinen für den Senat nur dann zu gelten, wenn sie ihm genehm sind. So verweist er bei der Bewertung möglicher Entschädigungsansprüche auf eine Eilentscheidung des Landgerichts Heilbronn. Die aber besagt nur ganz oberflächlich, dass es keine Ansprüche geben ‘dürfte’.”