Die Arbeitslosentelefonhilfe e.V. (ATH) hat Ende Februar – nach mehr als 37 Jahren – den Betrieb eingestellt, nachdem sie eine behördlich angeordnete Umstellung auf Fallkostenpauschalen in die Insolvenz getrieben hat. Damit verliert Hamburg einen wichtigen Anbieter für die Lebenslagenberatung nach §16a Nr. 3 SGB II. Jetzt zeigt eine Anfrage (Drs. 22/74) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, dass die vier verbleibenden Hamburger Beratungsanbieter sowohl die Arbeit der ATH als auch neue Beratungen vollständig abdecken müssen. Insbesondere die „hamburger arbeit GmbH“ muss bei Überlastung der anderen Träger das Beratungsangebot mit dem vorhandenen Personal sicherstellen.
„Die Arbeitslosentelefonhilfe hatte über mehrere Jahrzehnte höchstes Vertrauen bei Menschen, die von Erwerbslosigkeit betroffenen waren. Gerade jetzt in der Corona-Krise wäre es wichtig gewesen, dass die Menschen sich schnell und unkompliziert an die bewährte Adresse hätten wenden können“, kritisiert Olga Fritzsche, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion. „Die anderen Träger wurden ziemlich überrumpelt davon, dass sie nun allenfalls gegen einen geringen Zuschuss die gesamte Beratung der Arbeitslosentelefonhilfe übernehmen sollen. Das ist kaum zu schaffen.“
Diese Träger sind nun allerdings durch das Kontaktverbot für die Dauer der Corona-Krise gezwungen, ihre Beratung allein telefonisch durchzuführen. „Gerade jetzt zeigt sich besonders, wie wichtig die Telefonberatung ist, die der Senat unter ,Normalbedingungen‘ eingestampft hat“, ergänzt die Abgeordnete Carola Ensslen, die in der Sozialberatung aktiv ist. „Dieses provisorische Angebot wird jedoch nur zu einem sehr geringen Anteil über die Gutscheine vom Jobcenter finanziert. Ein Versäumnis sieht der Senat aber nicht und beharrt auch für die Zeit nach der Pandemie auf seinem Konzept, das niederschwellige und anonyme Beratung für überflüssig hält und daher keine Finanzierung dafür vorsieht. Dabei sollte doch gelten, dass man aus Fehlern klug wird.“