In einer jüngst bekannt gewordenen Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 14.04.2021, Az.: 12 N 20.2529) erneut die dortige Gebührenordnung für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften kassiert – mit deutlichen Worten. Eine Gebühr von 355,14 Euro für die Unterbringung entbehre vor dem Hintergrund des Sozialstaatsprinzips jeder tragfähigen Grundlage.
Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft kritisiert den Hamburger Senat scharf: „Seitdem der Senat die Gebühren auf fast 600 Euro pro Person für ein Zwei- oder Mehrbettzimmer festgesetzt hat, halten wir diese Praxis für rechtswidrig. Bereits 2018 hatte der Senat eine bayerische Entscheidung ignoriert. Dies ist nun die zweite bahnbrechende Entscheidung. Rot-Grün kann nicht länger so tun als sei in Hamburg alles in bester Ordnung.“
Mittlerweile sind die Hamburger Gebühren für die Unterkunft zwar auf 530 Euro gesunken – eine ermäßigte Gebühr bei geringen Einkommen beträgt in Hamburg nach wie vor 210 Euro. Doch die bayerischen Richter:innen hielten selbst eine Gebühr von 192,29 Euro für ein Einzelzimmer oder eine abgeschlossene Wohneinheit – auch angesichts des geringen „Komforts“ – noch für überhöht. Das Kostendeckungsprinzip dürfe für den Staat nicht das oberste Gebot sein. Vielmehr müssen nach Ansicht des Gerichts sozialstaatliche Leistungen der Daseinsvorsorge von der Solidargemeinschaft mitgetragen werden. Von den Einzelnen dürfe nur ein geringes symbolisches Entgelt verlangt werden. Carola Ensslen: „In Hamburg gibt es in aller Regel nichtmal Einzelzimmer, aber die Gebühr wird dennoch nicht reduziert. Es ist schon schlimm genug, dass Wohnraum so knapp ist. Dann müssen wenigstens die Kosten für diese kargen Unterkünfte drastisch gesenkt werden. Ich erwarte vom Senat endlich eine rechtmäßige und gerechte Gebührenordnung“.