Rund 31.500 Geflüchtete und Wohnungslose leben in Hamburg in öffentlichen Unterkünften – meist so beengt, dass sie sich nicht vor Corona-Infektionen schützen können. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE den Senat in einem Antrag (Drs. 22/83) zur Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am Mittwoch auf alles zu unternehmen, um in diesen Einrichtungen den für alle anderen Menschen auch geltenden Sicherheitsabstand zu ermöglichen. So soll der Aufenthalt im so genannten Ankunftszentrum Rahlstedt auf wenige Tage reduziert und ausreichend Unterbringungskapazitäten mit mehr Raum geschaffen werden.
„Diese Massenquarantäne hat schon Schlagzeilen gemacht, Mitte April gab es bereits 39 Infektionen und schon davor 273 Verdachtsfälle in 37 Hamburger Unterkünften“, kritisiert die Fachsprecherin der Fraktion für Geflüchtetenpolitik, Carola Ensslen. „Das Risiko für Bewohner_innen und Mitarbeiter_innen ist also enorm hoch. Da ist schnelles und beherztes Handeln angesagt. Stattdessen steckt der Senat den Kopf in den Sand und ignoriert die Forderungen nach der Anmietung von leer stehenden Gebäuden oder Hotelzimmern.“
Doppelzimmer, Gemeinschaftsküchen und Sanitäranlagen gefährden die Geflüchteten, insbesondere jene mit gesundheitlichen Risiken. Bei Infektionen oder dem Verdacht darauf werden die Bewohner_innen ganzer Etagen oder Einrichtungen mit unter Quarantäne gestellt. „Dabei hält der Senat Reservekapazitäten vor und könnte ziemlich schnell 2.000 zusätzliche Plätze schaffen. Aber das scheint nicht gewollt zu sein“, so Ensslen. „Es ist an der Zeit, dass der Senat mehr tut, um Menschenleben von Geflüchteten und Wohnungslosen zu schützen.“
Die Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums bestätigen unsere Forderungen. In Ziffer 5 wird ausgeführt, dass in Sammelunterkünften grundsätzlich eine Einzelbelegung – außer bei Familien – vorzusehen ist.
Eine weitere Forderung in unserem Antrag – flächendeckende Versorgung von Unterkünften mit Internet – wurde in einem Beitrag im NDR thematisiert.
Und selbst die EU-Kommission empfiehlt, alle Aufnahmekapazitäten zu nutzen, um möglichst viel Abstand herzustellen. Gefährdete Personen sollen getrennt untergebracht werden. Und für den Bildungsbereich soll sichergestellt werden, dass Kinder von Geflüchteten hinsichtlich des Zugangs zum Heimunterricht gegenüber anderen Kindern nicht schlechter gestellt werden. Hierfür wird auch eine Verbesserung des Internetzugangs für notwendig gehalten.
Inzwischen gibt es einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig, dass in Erstaufnahmeeinrichtungen das Abstandsgebot für die Bewohner*innen möglich gemacht werden muss. Der Kläger wohnte mit einer weiteren Person in einem 4qm großen Raum. Die Gemeinschaftseinrichtungen müssen sich 50 Personen teilen…