Brutale Räumung eines Kirchenasyls ist ein beispielloser Tabubruch

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Am heutigen Montagmorgen ist ein afghanischer Flüchtling aus einem Hamburger Kirchenasyl abgeschoben worden. Der 29-Jährige hatte seit August bei einer katholischen Gemeinde Zuflucht gefunden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte zuvor das von der Kirche vorgelegte Dossier, das einen Härtefall begründet hat, abgelehnt. Es ist das erste Mal in Hamburg, dass jemand aus einem Kirchenasyl heraus abgeschoben wurde.

Das ist ein absoluter Tabubruch. Ich hätte nicht für möglich gehalten, dass das in Hamburg passieren kann. Die kirchliche Entscheidung, einem Menschen Asyl zu geben, darf nicht angetastet werden. Abschiebungen aus dem Kirchenasyl darf es nicht geben! Auch wenn es sich im rechtlichen Sinn nicht um ein echtes Asyl handelt, muss es als gesellschaftlich anerkannter Schutz respektiert werden – selbst dann, wenn das BAMF die kirchliche Einschätzung nicht teilt. Es ist daher scheinheilig, wenn die Innenbehörde sich nun hinter die Argumentation zurückzieht, sie müsse wegen der BAMF-Entscheidung die Abschiebung vollziehen. Ich erwarte von Innensenator Andy Grote, dass er den Kirchen eine verbindliche Zusage macht, dass so etwas nicht wieder geschieht.“

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