Bezahlkarte für Geflüchtete: Senat drückt sich um die Fakten

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Noch vor der Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte für Geflüchtete plant Hamburg noch im Februar die Einführung einer Bezahlkarte im Rahmen eines Modellprojekts. Die Umsetzung bleibt jedoch nebulös. In der Reaktion auf eine Anfrage der Linksfraktion zur Bezahlkarte verweigert der Senat Antworten zu allen konkreten Fragen hinsichtlich Funktionsweise, Anwendungsbereich und Datenschutz bei den Bezahlkarten.

„Der Senat schweigt zu zentralen Fragen der Bezahlkarte: Wie soll gewährleistet werden, dass diskriminierungsfrei über das Existenzminimum verfügt werden kann? Werden die Persönlichkeitsrechte und der Schutz der Daten eingehalten? Welche genauen Beschränkungen und Kontrollmöglichkeiten gibt es? Und wie soll das alles dann eigentlich in der Praxis funktionieren, wenn vor der neuen Ausschreibung nicht mal die Ergebnisse des so genannten Modellversuchs abgewartet werden?“

Die Debatte um Bezahlkarten ist teilweise geprägt von rechter Repressionslust und verliert aus dem Blick, dass es um die wirksame Erfüllung von Leistungsansprüchen im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen geht.

Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg für den angeblichen Missbrauch des frei zur Verfügung stehenden Geldes. Und eine Verwaltungsvereinfachung ist bei der geplanten Ausgestaltung nicht zu erwarten. Damit entlarvt sich die Bezahlkarte als ein Instrument für Leistungseinschränkungen und Kontrollen – als reine Abschreckung. Was wir tatsächlich bräuchten, ist eine einfache, schnelle und günstige Leistungserbringung. Dazu kann auch eine Bezahlkarte gehören, aber nur als Ersatz für Bargeldauszahlungen und ohne Einschränkungen! Viel wichtiger ist es aber, Geflüchteten die Möglichkeit zu geben, rasch arbeiten zu können und ein Leben in Würde und mit gesellschaftlicher Teilhabe zu führen.“

Unsere Anfrage (Drs. 22/14313) findet ihr hier.

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