Zum 31. Dezember enden zwei Hamburger Beschäftigungsprogramme für Langzeitarbeitslose. Dadurch fallen zum Jahreswechsel mindestens 300 Plätze weg und die betroffenen Menschen stehen ohne Arbeit da. Dies ergibt sich aus einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/15047) sowie weiteren Recherchen. Zwar tritt Anfang 2019 das Teilhabechancengesetz des Bundes in Kraft, das Langzeitarbeitslose über einen Lohnkostenzuschuss in Arbeit bringen soll. Doch der Übergang gestaltet sich holprig – niemand weiß, wie es am 1. Januar weitergeht.
„Die verantwortlichen Akteure in Sozialbehörde, Arbeitsagentur und Jobcenter müssen rechtzeitig Transparenz herstellen. Trotz der Gespräche mit Arbeitgeber_innen bleiben Umsetzungsschritte und Entscheidungen undurchsichtig. Bis heute fehlen Lösungen für die Beschäftigten“, sagt Carola Ensslen, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Wir wollen mehr als nur die Umsetzung von Bundesprogrammen. Denn am Jahreswechsel werden nicht mehr Stellen geschaffen, sondern bestenfalls wegfallende Stellen aufgefangen. Das reicht nicht. Die Sozialbehörde muss selbst Beschäftigung finanziell fördern, und zwar mit einem Hamburger Programm.“
Jan Rübke vom Arbeitskreis Arbeitsmarktpolitik der Fraktion ergänzt:
„Wir fordern eine Übernahmegarantie für alle, die wollen. Und zwar dort, wo die Menschen gerade beschäftigt sind. Für die Langzeitarbeitslosen, die bislang in geförderter Beschäftigung waren, müssen alle Anstrengungen unternommen werden. Sie wollen nicht erneut mit Maßnahmen abgespeist werden, die nur Zeit überbrücken sollen.“
Wo Langzeitarbeitslose keinen Gewinn erwirtschaften, müsse Hamburg zudem mit einer Trägerpauschale ergänzend einsteigen, fordert Ensslen. Denn der Lohnkostenzuschuss beträgt nach dem neuen Gesetz nicht durchgehend 100 Prozent, Verwaltungskosten werden nicht übernommen. Gerade gemeinnützige Träger können das auf Dauer nicht tragen, so die Abgeordnete: „Besonders für benachteiligte Stadtteile muss die Sozialbehörde die notwendigen wirtschaftlichen Voraussetzungen schaffen, damit soziale Hilfsprojekte erhalten bleiben.“