Hamburgs umfassende Hilfsbereitschaft gegenüber den Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine lässt eine Gruppe weitgehend aus: nicht-ukrainische Geflüchtete. Zwar gibt es für die Gruppe der Studierenden nun eine vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, allerdings nur für sechs Monate. Andere Drittstaatenangehörige bleiben außen vor. Sie werden nach wie vor wesentlich schlechter gestellt. In der heutigen Bürgerschaftssitzung beantragt die Linksfraktion nun, die Lebenssituation dieser drittstaatenangehörigen Kriegsgeflüchteten zu verbessern.
Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Drittstaatenangehörige Studierende aus der Ukraine brauchen eine dauerhafte Perspektive in Hamburg. Nicht alle werden in der Lage sein, nach einem halben Jahr ihr Studium fortzusetzen. Deshalb müssen sie mit Studierenden ukrainischer Staatsangehörigkeit gleichgestellt werden.”
Weiteres Problem: Der Großteil der nicht-ukrainischen Drittstaatsangehörigen wird von der Sonderregelung für Studierende nicht erfasst. Sie werden in den meisten Fällen auf ein Asylverfahren verwiesen und sind dann oft gezwungen, lange ohne Arbeitserlaubnis bei niedrigsten Sozialleistungen (Asylbewerberleistungsgesetz) in einem Wartezustand zu verbringen. Carola Ensslen: „Jegliche Ungleichbehandlung von Kriegsgeflüchteten muss ein Ende haben. Niemandem ist geholfen, wenn Drittstaatenangehörige und Staatenlose auf dem Abstellgleis landen. Es müssen gleiche Aufenthalts- und Erwerbsperspektiven für alle Geflüchteten aus der Ukraine geschaffen werden. Geflüchtete aus anderen Ländern dürfen nicht benachteiligt werden. Nur so kann nachhaltige Integration für alle gelingen.”
Unser Antrag (Drs. 22/7989) hängt dieser PM an.