Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Geduldeten eine Perspektive auf ein Bleiberecht eröffnet. Das Gesetzesvorhaben ist bereits seit einem halben Jahr bekannt, denn es ist Teil des Koalitionsvertrags auf Bundesebene. Dennoch schiebt Hamburg weiterhin Personen ab, die in nächster Zukunft ein Bleiberecht erhalten könnten. In den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-
Holstein, Thüringen, Niedersachsen, und Bremen gibt es bereits Regelungen, mit denen
vorläufig Abschiebungen von Personen gestoppt werden, die bald von den Neuregelungen profitieren werden. Hamburg hat sich bislang geweigert, den Bundesregelungen vorzugreifen.
Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, fordert: „Hamburg darf die Menschen jetzt nicht im Regen stehen lassen. Wer seit vielen Jahren in Deutschland lebt und gut integriert ist, muss endlich Aussicht auf einen sicheren Aufenthalt bekommen, statt schnell noch abgeschoben zu werden. Es macht auch bei der Arbeitsmarktlage keinen Sinn, erst für die Bildung und Ausbildung aufzukommen und dann abzuschieben.“
Bereits im Januar hatte DIE LINKE in einem Bürgerschaftsantrag (Drs. 22/7078) eine Vorgriffsregelung für Hamburg gefordert. Carola Ensslen weiter: „Ich finde es irritierend und befremdlich, dass der Hamburger Senat bislang nicht gewillt war, ein Gesetzesvorhaben seiner eigenen Bundesparteien zu unterstützen.“
Mit einer aktuellen Schriftlichen Kleinen Anfrage (Anlage) greift die Linksfraktion das Thema „Vorgriffsregelung“ erneut auf. „Der Senat muss jetzt Farbe bekennen“, so Ensslen.