Gerade hat die beabsichtigte Abschiebung der Familie Nimonaj mit fünf in Deutschland geborenen Kindern ein Schlaglicht auf die Arbeit in Eingabenausschuss und Härtefallkommission geworfen. Mitschüler:innen und Lehrer:innen haben mit ihrem Protest eine negative Entscheidung vorerst verhindert. Für die Nimonajs greift noch der Abschiebeschutz. Bei den umstrittenen Rückführungen in andere EU-Länder (Dublin-Verfahren) entfällt jedoch ein Abschiebeschutz, wenn während einer laufenden Eingabe die Abschiebefrist abläuft. Den Mitgliedern in Eingabenausschuss und Härtefallkommission wird so die Möglichkeit genommen, unter Abwägung aller Fakten zu entscheiden. Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert mit einem Antrag zur letzten Bürgerschaftssitzung des Jahres die Wiederherstellung des Abschiebeschutzes.
Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Abgeordneten in Eingabenausschuss und Härtefallkommission müssen Entscheidungen mit hoher Verantwortung, vorurteilsfrei und nach ihrem Gewissen treffen. Die Chancen dafür wären größer, wenn wenigstens die Härtefallkommission auch mit externen Fachleuten besetzt wäre. Die Gremien üben zudem Kontrollrechte gegenüber der Ausländerbehörde aus. Erfolgt die Abschiebung wie in Dublin-Verfahren vor einer Entscheidung, steht das dem parlamentarischen Recht entgegen. Wir sollten in Hamburg alle Möglichkeiten nutzen, für etwas mehr Gerechtigkeit im EU-Verteilsystem zu sorgen. Und immer gilt, dass Gesundheitsschutz und familiäre Verbundenheit oberste Priorität haben. Das Bundesamt für Migration missachtet dies oft eklatant. Da dürfen sich Ausländerbehörde und Eingabenausschuss nicht aus der Verantwortung stehlen.“
Unser Antrag (Drs. 22/6616) ist dieser PM angehängt.