Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Pro Asyl haben vor dem Sozialgericht Hamburg in einem Eilverfahren einen Teilerfolg gegen die strikte Bargeldbeschränkung der Bezahlkarte erreicht. Das Gericht beanstandet, dass die pauschale Bargeldbeschränkung auf 50 Euro für Erwachsene und 10 Euro für Minderjährige nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Für das Existenzminimum seien auch örtliche Besonderheiten und unterschiedliche Lebenslagen wie etwa Alleinerziehung und Schwangerschaft relevant. Es sei erforderlich, für jeden Einzelfall zu prüfen, in welcher Höhe ein Barbetrag zur Verfügung gestellt werden müsse. Eine solche Einzelfallprüfung werde aber nicht vorgenommen. In der Konsequenz befand das Gericht, dass jedenfalls die Mehrbedarfe für die schwangere Antragstellerin und ihr unter dreijähriges Kind zusätzlich als Bargeld zur Verfügung gestellt werden müssen.
„Das ist ein erfreuliches erstes juristisches Zeichen gegen die Beschränkungen, die mit der Bezahlkarte einhergehen! Sich in der Ausgestaltung der Bezahlkarte allein auf eine politische Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz zu berufen, hält keiner rechtlichen Überprüfung stand. Entscheidend ist der Einzelfall. Das gilt ganz besonders beim Grundrecht auf das Existenzminimum. Es darf durch sachfremde Pauschalierungen nicht zu einer Unterversorgung kommen. Das Amt für Migration ist aber ohnehin schon völlig überlastet – und es darf nicht sein, dass die Betroffenen durch weitere Prüfungen noch länger auf ihr Geld warten müssen. Die Entscheidung lässt daher nur eine erste Konsequenz zu: Die Aufhebung der Bargeldbeschränkung!“
Die Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg (Beschluss vom 18.07.2024, Az.: S 7 AY 410/24 ER) findet ihr hier.