Das jüngst in Kraft getretene neue Einbürgerungsrecht lässt eine hohe Zahl an Einbürgerungsanträgen erwarten. Dies zeichnet sich bereits jetzt ab, wie der Senat auf eine Anfrage der Linksfraktion mitteilt. Was allerdings weniger deutlich gesagt wird: Die Innenbehörde kommt schon lange nicht mehr hinterher angesichts der steigenden Antragszahlen. Allein vom 31.12.2023 bis zum 30.06.2024 ist die Zahl der offenen Einbürgerungsanträge um rund 4.000 auf 26.453 gestiegen – und das noch vor den Einbürgerungserleichterungen. Mit rund 67 Stellen, von denen allerdings 13 nicht besetzt sind, will die Innenbehörde das bewältigen – pro Mitarbeiter*in sind das rund 490 Anträge.
Aktuell sind wir bei durchschnittlich 13 Monaten Wartezeit auf eine Einbürgerung – und die Zahl der Anträge zeigt, dass sich die Verfahrensdauer noch einmal erheblich verlängern wird. Für die Menschen hängt jedoch viel an einer Einbürgerung: Identifikation mit Deutschland, das Gefühl von Sicherheit und nicht selten ein Wiedersehen mit der Familie nach langer Zeit. Wer in Deutschland ankommt, befindet sich in einer Dauerschleife des Wartens – auf eine Asylentscheidung, auf einen Integrationskurs, auf die Anerkennung von Zeugnissen, auf eine Aufenthaltserlaubnis… Diese verheerende Situation muss endlich grundlegend angegangen werden. Dazu gehört nicht nur mehr Personal, sondern auch Abbau der oft von Misstrauen geprägten bürokratischen Hürden.“
Hier findet ihr unsere Schriftliche Kleine Anfrage mit Antworten vom 16. Juli 2024 (Drs. 22/15749).