Mit Pressemitteilung von heute kündigt der Senat an, der angespannten Unterbringungssituation für Geflüchtete in Hamburg mit einer Gesetzesänderung begegnen zu wollen. Diese nun angekündigte Gesetzesänderung wurde bereits mit Bürgerschaftsantrag vom 1.November 2022 von der Linksfraktion gefordert, um kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete zu schaffen.
„Wir begrüßen, dass der Senat sich nun mit einer von der Linksfraktion geforderten Gesetzesänderung für die Nutzung leerstehender Grundstücke einsetzen will. Es gibt zu viele brach liegende Gewerbeflächen in Hamburg, die müssen jetzt einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Unabhängig von der aktuell angespannten Unterbringungslage ist dies auch eine Chance, die Flächen für die Unterbringung von Geflüchteten menschlicher zu gestalten. Es wäre schon eine drastische Verbesserung, wenn Geflüchteten zumindest ein Raum von 9qm pro Person zur Verfügung stehen würde.“
Eigentümer von Gewerbeimmobilien, die diese leer stehen lassen, sind oft nicht erreichbar. Auf diese Weise können Grundstücke nicht einer sozialen Nutzung zugeführt werden und verfallen ungenutzt. Mit einer Reaktivierung des 2017 ausgelaufenen § 14a SOG (Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) gewinnt der Senat mehr Handlungsmöglichkeiten und Druckmittel. Gleichzeitig wird die Verhandlungsposition des Senats gegenüber untätigen Eigentümer*innen gestärkt.