Die Kürzungen im Bundeshaushalt werden katastrophale Auswirkungen für das Zusammenleben von migrantischer und nichtmigrantischer Bevölkerung in Hamburg haben, wenn der Senat nicht interveniert. Die Mittel für die Asylverfahrensberatung werden um 37,5%, die Mittel für die psychosoziale Betreuung um 23,5% und die Mittel für die Migrationsberatung für Erwachsene um rund 5% gekürzt. Der gesellschaftliche Bedarf und auch die Kosten sind jedoch gestiegen und nicht gesunken. Mit einem Antrag fordert die Linksfraktion in der Bürgerschaftssitzung am 20.12.2023, dass der Hamburger Senat Verantwortung für die Integration migrierter Neu-Hamburger*innen übernimmt, anstatt den Kürzungen auf Bundesebene achselzuckend zuzusehen.
Die Migrationsberatung für Erwachsene zielt darauf ab, zugewanderte Personen bei ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Die Asylverfahrensberatung trägt dazu bei, verbesserte Teilhabe am komplexen Asylverfahren zu ermöglichen und Klagen zu vermeiden. Die psychosoziale Betreuung Geflüchteter schafft Linderung bei der Verarbeitung traumatischer Erlebnisse bei Flucht und Vertreibung.
„Eine gute Beratung und Unterstützung ist entscheidend für eine berufliche Perspektive, für die sprachliche Entwicklung und Teilhabe von Migrant*innen. Wer an dieser Stelle spart, schadet der Integration der Neu-Hamburger*innen und dem Zusammenleben aller Hamburger*innen.“
Bei der Asylverfahrensberatung ist ohnehin eine Beteiligung der Länder an den Kosten in Höhe von 7% vorgesehen. Doch noch nicht einmal dieser geringfügige Betrag von 20.000 Euro wurde bisher an die Träger der Beratungsangebote ausgezahlt.
„Dieser migrationsfeindliche Unterbietungswettbewerb der Ampel-Regierung wird uns allen auf die Füße fallen. Der Hamburger Senat darf dieses Spiel nicht mitspielen. Die Sicherstellung der Bedarfe in Hamburg ist seine Aufgabe. Denn Integration ist auch Ländersache und die vergleichsweise geringen benötigten Mittel können vom Hamburger Haushalt getragen werden.“
Unseren Antrag (Drs. 22/13762) finden Sie im Anhang an diese Mitteilung.