Der jährliche Intersex Awareness Day (26.10.2022) soll die Lebenssituation von intergeschlechtlichen Personen ins Bewusstsein rufen. Seit März 2021 sind Eingriffe an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung grundsätzlich verboten, die dazu dienen, das Erscheinungsbild an das männliche oder weibliche Geschlecht anzupassen. In einer Großen Anfrage hat die Linksfraktion den Umsetzungsstand des Gesetzes in Hamburg abgefragt. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Antworten des Senats zeigen, dass zu vielen wichtigen Punkten keine Kenntnisse vorliegen und man sich bisher auch gar nicht mit dem Thema befasst hat. So können unter bestimmten Bedingungen Operationen ausnahmsweise erlaubt werden, hier sind letztlich die Familiengerichte zuständig. Doch die Familiengerichte haben weder einschlägige Expertise zu dem Thema, noch sind ihnen qualifizierte Beratungsangebote bekannt. Auch konnte der Senat keine Aussage dazu treffen, in welchen Kliniken außerhalb Hamburgs Kinder in Behandlung sind.
Hierzu Carola Ensslen, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Geburt eines Kindes ist ein Grund zur Freude – ganz egal welches Geschlecht oder welche Variante der Geschlechtsentwicklung es hat. Doch von dieser Sichtweise sind wir leider oft noch weit entfernt. Gerade deshalb reicht es aber auch nicht, diese Eingriffe auf dem Papier zu verbieten – es geht darum, sich für die Umsetzung des Gesetzes stark zu machen, doch dazu hat der Senat bisher keinerlei Schritte unternommen.“
Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung wurden und werden häufig im frühen Kindesalter operiert und behandelt, so dass sie keine eigenen klaren Erinnerungen an den Eingriff haben. Werden sie später über den Eingriff nicht von ihren Eltern aufgeklärt, haben sie große Schwierigkeiten ihre eigene Behandlungsgeschichte nachzuvollziehen. Dazu Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Jeder Mensch hat das Recht, die eigene Geschichte zu kennen. Deshalb sollte Hamburg gemeinsam mit den Nachbarbundesländern ein Zentralregister für diese Operationen aufbauen – diese Möglichkeit ist im Bundesgesetz ausdrücklich vorgesehen.“
Unsere Große Anfrage (Drs. 22/9387) hängt dieser PM an.