Trans* Personen wurde in den vergangenen Jahrzehnten erhebliches Leid zugefügt und ihre Menschenrechte wurden in eklatanter Weise verletzt. Dass überhaupt die Änderung des Geburtseintrags möglich gemacht wurde, musste erst vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten werden. Erst in Folge der Verfassungsbeschwerde wurde das Transsexuellengesetz (TSG) geschaffen, das 1981 in Kraft trat.
Doch auch die Ausgestaltung des TSG war in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Aufgrund der diskriminierenden Regelungen im TSG wurden trans* Personen vor die Wahl gestellt, in ihrem Geschlecht leben zu können oder ein Familienleben und Kinderwünsche verwirklichen zu können. Um eine Anpassung des Geburtseintrags zu erreichen, galt bis zur erneuten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Vorgabe, dass die Person „dauernd fortpflanzungsunfähig“ sein muss (§ 8 Abs 1 Nr. 3 TSG). Zudem musste nach der verfassungswidrigen alten Rechtslage eine bestehende Ehe geschieden werden, damit der Personenstand dem tatsächlichen Geschlecht angepasst werden konnte (§ 8 Abs 1 Nr. 2 TSG a.F.).
Betroffene mussten über viele Jahre hinweg mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht kämpfen, um Verbesserungen der Rechtslage für trans* Personen zu erreichen. Und weiterhin sind wir von einer rechtlichen Gleichbehandlung aller Geschlechter noch weit entfernt. Auch wenn es sich um ein Bundesgesetz handelt, trifft auch Hamburg eine Mitverantwortung für das Leid, das Betroffene ertragen mussten. Weder der Hamburger Senat noch Hamburger Gerichte haben die Belange von trans* Personen mit einen Normenkontrollantrag vor das Bundesverfassungsgericht gebracht.
Zwar ist dem jetzigen rot-grünen Senat das Verhalten der konservativen Vorgängersenate vor 2011 nicht zuzurechnen, aber er sollte die Größe besitzen, jetzt ein Zeichen des Respekts zu setzen und sein Bedauern über das Leid, das trans* Menschen auch in Hamburg zugefügt wurde, auszudrücken.
Die Linksfraktion hatte daher in der Bürgerschaftssitzung am 11. Mai einen Antrag eingebracht mit dem Ziel einer Entschuldigung des Senats für das Unrecht, das trans* Personen zugefügt wurde. Der Antrag wurde von SPD und Grünen abgelehnt. Auch die Chance, im Gleichstellungsausschuss gemeinsam an dem Antrag zu arbeiten, wurde ausgeschlagen.
Am 17. Mai 2022 werden auch SPD und Grüne sich beim Rainbowflash wieder zum Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Trans* und Inter*feindlichkeit (IDAHOBIT) bekennen. Dass sie aber nicht einmal die Geste der Entschuldigung übernehmen wollen, hinterlässt einen faden Beigeschmack.