WLAN in Unterkünften: Im Schneckentempo zum Grundrecht?

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Erneut hat die Linksfraktion nach den Fortschritten bei der Internetanbindung in den öffentlichen Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose ohne Fluchtgeschichte gefragt. Das ernüchternde Ergebnis: Noch immer sind 19 Unterkünfte gar nicht mit Internet versorgt. An 54 Standorten gibt es lediglich in bestimmten Bereichen WLAN-Hotspots und nur 41 Standorte sind mit hochwertigem Internet versorgt.

Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der 5
Hamburgischen Bürgerschaft: „Wir befinden uns im siebten Jahr nach ‚Wir schaffen das‘ und die Sozialbehörde steckt immer noch in Ausschreibungsverfahren für die WLAN-Anbindung von Unterkünften. Deutlich mehr als die Hälfte der Unterkünfte sind gar nicht oder nur schlecht versorgt. Hotspots im Freien oder in Gemeinschaftsräumen, die der Beanspruchung in den Unterkünften überhaupt nicht gerecht werden, erfüllen das Grundrecht auf Internet nicht. Seit Dezember 2021 gibt es außerdem ein Recht auf schnelles Internet. Da kommt der Senat erst recht nicht hinterher. Ich fordere den Senat auf, das Problem endlich mal richtig anzugehen. Und das heißt: Schneller Ausbau mit schnellem Netz!“

Unsere Anfrage (Drs. 22/7432) hängt dieser PM an.

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