Für Empfänger_innen von Sozialhilfe und Asylbewerber_innen können Sozialämter Mieten auch über den festgelegten Obergrenzen übernehmen. Davon machen sie allerdings kaum Gebrauch, wie eine Anfrage (Drs. 21/18752) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft zeigt. „Es ist erschreckend, wie selten in Hamburg durch Übernahme höherer Mietkosten ein Dach über dem Kopf ermöglicht oder gar ein Zwangsumzug vermieden wird,“ kritisiert Carola Ensslen, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion.
In Hamburg leben über 45.000 Bedarfsgemeinschaften, die entweder Sozialhilfe (rund 41.000) oder Leistungen für Asylbewerber_innen (rund 4.000) bekommen. Die Mietkosten, die das Amt übernimmt, sind für sie genauso gedeckelt wie für Hartz-IV-Beziehende. Für zwei Personen etwa darf die Bruttokaltmiete höchstens 603 Euro betragen. Für (ehemals) Wohnungslose, bei Erkrankungen oder Behinderungen oder in Stadtteilen mit wenig Geringverdienenden können die Ämter eine um zehn bis 30 Prozent erhöhte Miete übernehmen, um den Verbleib in der bisherigen Wohnung zu sichern oder den Bezug einer Wohnung zu ermöglichen. Für weniger als 1.900 Betroffene werden Zuschläge gewährt – also in gerade einmal etwas mehr als vier Prozent der Bedarfsgemeinschaften. Nur ca. 80 Wohnungslose profitieren von einem Zuschlag.
„Dabei haben wir in Hamburg über 30.000 Menschen mit Unterbringungsbedarf“, stellt Ensslen fest. „Sozialämter und auch Jobcenter – für die der Senat keine Zahlen vorlegt – müssten doch offensiv höhere Mietkosten übernehmen, um mehr Menschen schneller in Wohnraum zu bringen. Vierteln wie Rotherbaum, Harvestehude oder Eimsbüttel würde es guttun, wenn dort die in der Fachanweisung so genannte ‚sozialverträgliche Mischung‘ durch höhere Mietkostenübernahmen gefördert würde. Wieder einmal offenbart der Senat eine sozialpolitische Leerstelle.“