Seit mehr als drei Jahren werden Geflüchtete und Ehrenamtliche nun schon vertröstet. Doch der rot-grüne Senat blieb lange untätig, wie sich aus den Antworten auf unsere Anfragen dazu ergibt (WLAN I – Drs. 21/11270, WLAN II – Drs. 21/14077, WLAN III – 21/17417). Dabei haben die beiden Regierungsparteien SPD und GRÜNE selbst in 2015 einen Antrag in die Bürgerschaft ein-gebracht, Unterkünfte für Geflüchtete mit kostenfreiem WLAN auszustatten (siehe Drs. 21/2381).
Man sollte meinen, dass dieses Unterfangen im 21. Jahrhundert zu den eher kleineren Herausforderungen gehören sollte, zumal seit Juni 2017 auch die viel zitierte Störerhaftung abgeschafft wurde. Seit September 2018 ist die Vergabe des Auftrages nun europaweit ausgeschrieben. Warum erst so spät und wie lange das Verfahren noch dauert – dazu schweigt der Senat in seiner Antwort auf unsere Anfrage (WLAN IV – Drs. 21/17739).
Bedauerlich, denn freier Internetzugang kann heutzutage kaum noch als Luxusgut verstanden werden, rüstet doch Hamburg seine eigene Verwaltung gerade in einem eigens dafür geschaffenen Amt für IT und Digitalisierung um. Dass es Hamburgerinnen und Hamburgern in Zukunft erleichtert werden soll, Onlinedienste der Behörden in Anspruch zu nehmen, ist zu begrüßen. Zugleich scheint es mehr als geboten, den notwendigen Internetzugang für Menschen in öffentlichen Unterkünften nun schleunigst umzusetzen, da gerade sie überproportional viel mit Jobcentern, Fachstellen für Wohnungsnotfälle oder dem Sozialamt zu regeln haben.
Dies könnte zumindest vorübergehend auch mit frei verfügbaren Computerarbeitsplätzen ermöglicht werden. Doch nur an vier Standorten öffentlicher Unterkünfte werden Computer mit Internetzugang bereitgestellt. Dabei sind alle Möglichkeiten, privaten Wohnraum zu finden, onlinebasiert. Für Geflüchtete stellt freier Internetzugang zudem auch die Grundvoraussetzung dar, um an Online-Sprachkursen teilzunehmen, den Kontakt in die Heimat zu halten, nach hilfreichen Informationen zu suchen und dergleichen mehr.
Es steht längst fest, dass der Zugang zum Internet ein Grund- und Menschenrecht ist und damit für alle Menschen gilt. Wir finden deshalb, dass freier WLAN-Zugang in öffentlichen Unterkünften schon längst eine Selbstverständlichkeit hätte sein müssen!