Wer heutzutage in die Schule geht, ist darauf angewiesen, Zugang zu einem internetfähigen Computer zu haben. Der Senat sieht allerdings keine Notwendigkeit, den erhöhten Bedarf für Bildung bei Schüler_innen im Leistungsbezug zu ermitteln. Das ergibt eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/14940). Carola Ensslen, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion kritisiert:
„Der Bedarf von Schulkindern wird bei Weitem nicht über den Hartz IV-Regelsatz gedeckt. Bundesweit sind viele Fälle bekannt, in denen Jobcenter die Übernahme der Kosten für Computer verweigern. Der Senat ignoriert diese Problematik und zeigt damit ein frappierendes Desinteresse an den Bildungschancen von Kindern im Leistungsbezug.“
Immer häufiger verpflichten Sozialgerichte Jobcenter zur Kostenübernahme für PCs, Laptops oder Tablets – wenn Eltern klagen. Hintergrund ist, dass es keine Regelung über einmalige kostenintensive Bildungsbedarfe gibt, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits vor vier Jahren diesen Missstand benannt und die Bundesregierung aufgefordert hat, die Bildungsleistungen aufzustocken. Für Sabine Boeddinghaus,bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, muss der Senat dringend handeln: „Wir befürchten, dass sich auch in Hamburg Jobcenter trotz der eindeutigen Urteile von Sozialgerichten weigern, die Kosten für Computer zu übernehmen. Im Zeitalter der Digitalisierung steht der Senat in der Pflicht, die Bedarfe nicht einfach zu ignorieren. Er muss seinen Einfluss auf das Jobcenter team.arbeit.hamburg geltend machen und auf eine Kostenübernahme hinwirken. Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein!“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei DIE LINKE schließt sich der Empfehlung des Erwerbslosenvereins Tacheles e.V. an, offensiv Anträge zu stellen und diese notfalls mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen. Mehr Informationen dazu:
und
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2426