In der Hamburger Verwaltung engagieren sich rund 8.300 Ehrenamtliche und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung nach dem Entschädigungsleistungsgesetz (30 Euro pro Sitzung in den Ausschüssen der Hamburger Verwaltung, rund 400 Euro pro Monat in der Bezirksversammlung). In Wahljahren kommen noch einmal über 10.000 Wahlhelfer_innen dazu. Dies ergibt sich aus einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/15123).
„Dieses an sich erfreuliche Engagement hat einen Haken. Wer erwerbslos ist und ALG II bezieht, muss einen Teil der Aufwandsentschädigung abgeben. Das ist eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Ehrenamtlichen und erschwert das Engagement“, sagt Carola Ensslen, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik. „Der Senat zieht sich darauf zurück, dass dies Bundesrecht sei. Dabei könnte er etwas tun. Mit einer genaueren Zweckbestimmung der Aufwandsentschädigungen im Entschädigungsleistungsgesetz könnte er klarstellen, dass diese nicht zum Lebensunterhalt bestimmt sind und so eine Anrechnung als Einkommen verhindern.“
Ensslen kritisiert außerdem die mangelnde Information über die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen, etwa auf der Seite www.hamburg.de/engagement/
„Wieder einmal lässt der Senat das Engagement für Erwerbslose vermissen. Dabei könnte er mit wenig Aufwand einen Beitrag zu ihrer Gleichstellung leisten“, meint Ensslen. „Nichts als leere Versprechungen in der Engagementstrategie 2020.“